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Brauchwasser

Beschreibung

Brauchwasser ist Regenwasser (Niederschlagswasser), das in einer Zisterne gesammelt wird, und für die Toilettenspülung, Waschmaschine und Putzwasser verwendet werden kann. Durch die Nutzung des Brauchwassers entsteht eine Gebührenpflicht, da dadurch Schmutzwasser in das öffentliche Kanalnetz abgeleitet wird. Die Brauchwassermenge muss durch einen fest installierten Wasserzähler gemessen werden.

Hinweise:

  • Wasserzähler müssen der DIN V 3260-10 und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen.
  • Die mit dem Erhebungsbogen gemeldeten Wasserverbräuche sind nicht in der Jahresveranlagung (Endabrechnung des Vorjahres) enthalten.
  • Für die ermittelten Wassermengen, die aus Brauchwasseranlagen der öffentlichen Kanalisation der Gemeinde Jüchen zugeführt werden, erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid.
  • Im Einzelfall bitte eine besondere Berechnung der Wassermengen beifügen.
  • Die Anlage ist anzeigepflichtig.
  • Der Verbrauch muss jährlich bis zum 31.01. des Folgejahres mitgeteilt werden

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen