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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Kurzbeschreibung
Was ist die Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche?
Beschreibung
Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben die Möglichkeit, eine sogenannte "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" zu beantragen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen beispielsweise:
- orthopädische und andere Hilfsmittel
- Frühfördermaßnahmen für Kinder
- Betreuung in integrativen oder heilpädagogischen Kindergärten
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
- Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Schaffung von behindertengerechten Wohnraum
Für weitergehende Informationen und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Jüchen.
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Sozialamtes:
Mo-Mi 8:30 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:30 bis 12 Uhr
Zuständige Einrichtungen
- Sozialamt Sachgebiet Sozialhilfe SGB XII und Wohngeld
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-5005
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E-Mail: daniela.schoenen@juechen.de
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