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Hilfe bei Mietrückständen

Beschreibung

Wenn Sie Mietschulden haben und Ihnen der Wohnungsverlust droht, kann die zuständige kommunale Behörde in bestimmten Fällen Ihre Schulden übernehmen. Diese Unterstützung wird in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe gewährt.

Damit Sie diese Leistung erhalten, müssen Sie unter anderem nicht in der Lage sein, aus eigener Kraft die Situation zu ändern. Die Entscheidung, ob Sie die Unterstützung erhalten, ist eine Einzelfallentscheidung. Es erfolgt eine Prüfung, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme der Mietschulden vorliegen.

Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht. 

Bitte setzen Sie sich mit dem Sozialamt in Verbindung. 

  • Antrag auf Übernahme der Mietrückstände
  • Kopie des Personalausweises
  • aktuelle Forderungsaufstelllung/Mietkontoauszug
  • Mahnung/Kündigung/Räumungsklage
  • Mietvertrag/ggfls. Mietbescheinigung
  • Nebenkostenabrechnung
  • Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen aus den letzten 3 Monaten (z.B. Lohnabrechnungen, Jobcenter-Bescheide, Einkommen der Kinder)
  • Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise (z.B. Telefonkosten, Versicherungen, Busticket)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Ggffls. Nachweise von Schuldverpflichtungen (z.B. Ratenzahlungen oder Kreditverträge)
  • Ggffls. Ablehung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieter:in /Bank
  • Ggffls. Aufenthaltsgenehmigung
  • Ggffls. weitere Nachweise

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Sozialamtes:

Mo-Mi 8:30 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:30 bis 12 Uhr

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen