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Bürgersprechstunde

Kurzbeschreibung

Im Rahmen einer Bürgersprechstunde können Sie als Einwohnerin oder Einwohner Fragen an die Verwaltung oder den Bürgermeister stellen.

Beschreibung

In jeder Rats- und Ausschusssitzung findet zu Beginn der Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner ist berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister und/oder die Ausschussvorsitzenden zu richten. 

§ 48 Abs. 1 S.3 GO NRW

§ 18 Abs. 1 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Jüchen 

Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Es sollte sich um Fragen handeln, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Jüchen fallen, also keine Angelegenheiten, die z.B. auf Landes- oder Bundesebene geregelt werden. Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister und/oder die Ausschussvorsitzende die Reihenfolge der Wortmeldungen.