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Grundstücksteilungsgenehmigung
Kurzbeschreibung
Die Teilungsgenehmigung kann erteilt werden, wenn durch die Teilung keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW 2018 oder den aufgrund der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Eine bauplanungsrechtliche Teilungsgenehmigung für unbebaute Grundstücke ist seit dem 20.07.2004 mit der Novellierung des Baugesetzbuches nicht mehr erforderlich. Liegt ein zu teilendes Grundstück im Bereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, so dürfen durch die Teilung keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen. Da durch die Novellierung des Baugesetzbuches eine behördliche Überprüfung nicht mehr vorgesehen ist, ist für die Einhaltung der vg. Vorschrift der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) verantwortlich!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Amtsleitung
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Telefon: 02165 915-6300
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E-Mail: ellen.flintz@juechen.de
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