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Personalrat der Stadt Jüchen

Beschreibung

Mitwirkungsrechte
Um seine Aufgaben erfüllen zu können, hat der Personalrat eine Vielzahl von Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechten. Diese sind in den §§ 72, 72a, 73, 74, 75, 76 und 77 LPVG aufgeführt. So hat der Personalrat u.a. ein Recht auf:

  • Mitbestimmung bei Einstellung, etc.
  • Mitbestimmung bei Beförderung, Zulassung zum Aufstieg, etc.
  • Mitbestimmung bei Laufbahnwechsel, Wechsel des Dienstzweiges Mitbestimmung bei Eingruppierung, Höhergruppierung, Rückgruppierung, etc.
  • Mitbestimmung bei Versetzung und Umsetzung
  • Mitbestimmung bei Einführung, Anwendung, wesentlicher Änderung oder wesentlicher Erweiterung von automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten
  • Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit
  • Mitbestimmung bei der Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs, wenn keine Einigung erzielt werden konnte

Anschrift

  • Personalrat der Stadt Jüchen
  • Stadt Jüchen
  • Am Rathaus 5
  • 41363 Jüchen

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Zuständige Kontaktperson