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Personalrat der Stadt Jüchen
Beschreibung
Mitwirkungsrechte
Um seine Aufgaben erfüllen zu können, hat der Personalrat eine Vielzahl von Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechten. Diese sind in den §§ 72, 72a, 73, 74, 75, 76 und 77 LPVG aufgeführt. So hat der Personalrat u.a. ein Recht auf:
- Mitbestimmung bei Einstellung, etc.
- Mitbestimmung bei Beförderung, Zulassung zum Aufstieg, etc.
- Mitbestimmung bei Laufbahnwechsel, Wechsel des Dienstzweiges Mitbestimmung bei Eingruppierung, Höhergruppierung, Rückgruppierung, etc.
- Mitbestimmung bei Versetzung und Umsetzung
- Mitbestimmung bei Einführung, Anwendung, wesentlicher Änderung oder wesentlicher Erweiterung von automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten
- Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit
- Mitbestimmung bei der Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs, wenn keine Einigung erzielt werden konnte
Anschrift
- Personalrat der Stadt Jüchen
- Stadt Jüchen
- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
Karte
Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-1009
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E-Mail: sebastian.buell@juechen.de
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