Asset-Herausgeber

Die ausgewählte Onlinedienstleistung erfordert ein höheres Vertrauensniveau

Dienstleistung: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

Höhere Authentifizierung notwendig

Anmeldung mit der eID erforderlich

Für die digitale Beantragung dieser Dienstleistung ist eine Anmeldung mit der eID erforderlich. Klicken Sie hierfür auf „Anmelden“ und wählen anschließend in der BundID die folgende Option aus (falls Sie bereits am Portal mit der BundID mit Benutzername und Passwort angemeldet sind, müssen Sie sich aus technischen Gründen leider erst abmelden und dann mithilfe der eID wieder anmelden):

Online-Ausweis: Vertrauensniveau Hoch

 

Was ist die eID: Die elektronische Identität erklärt

Die eID ist Ihr digitaler Ausweis, der es Ihnen ermöglicht, Ihre Identität sicher online zu verifizieren. Die eID ermöglicht es Ihnen, verschiedene Behördendienste online zu nutzen, ohne physisch anwesend sein zu müssen.

Wer kann die eID nutzen?

Die gute Nachricht ist: Die eID steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern offen, denn sich digital auszuweisen funktioniert über mehrere Möglichkeiten:

Personalausweis: Alle Personalausweise, die ab dem 1. November 2010 ausgestellt wurden, verfügen über die eID-Funktion. Gegebenenfalls ist noch eine Freischaltung erforderlich. Bei allen Ausweisen, die ab dem 15.07.2017 ausgestellt wurden, sollte die eID bereits automatisch freigeschaltet sein und kann sofort genutzt werden.

elektronische Aufenthaltstitel (eAT): Der eAT ist mehr als nur ein Aufenthaltstitel. Der eAT verfügt über eine integrierte eID-Funktion, die es Ihnen ermöglicht, sich sicher und bequem online auszuweisen.

eID-Karte: Für Bürger*innen der EU und des EWR besteht die Möglichkeit eine eID- Karte zu beantragen, die über eine Online-Ausweisfunktion verfügt. Nähere Informationen zur Beantragung der eID-Karte finden Sie hier (Link zu https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/eID-karte-der-EU-und-des-EWR/eid-karte-der-eu-und-des-ewr-node.html)

Zusätzlich zu dem Ausweisdokument wird ein Gerät zum Auslesen der auf dem Ausweis gespeicherten Daten benötigt. Dies ist mit den meisten heutzutage gängigen Smartphones möglich, sodass sehr wahrscheinlich auch Sie die eID bereits nutzen können. Außerdem benötigen Sie Ihre sechsstellige eID-PIN.