Eheschließung und Ehebeurkundung
Beschreibung
Sie möchten in Jüchen heiraten und suchen einen Termin und einen Ort für Ihre Trauung?
Gerne bieten wir Ihnen individuelle Termine im Haus Katz, Schloss Dyck und im Nikolauskloster an. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
Zusätzlich zur Reservierung des Termins muss die Eheschließung angemeldet werden.
Die Anmeldung kann nur beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erfolgen.
Gerne möchten wir Sie zügig und umfassend beraten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, wenn eine Bearbeitung auch mal mehr Zeit in Anspruch nimmt, damit wir Sie individuell beraten und persönlich Umstände rechtlich bewerten können.
Bitte finden Sie sich mit Ihren Gästen am Tag der Trauung spätestens zehn Minuten vor der Trauörtlichkeit ein. Sie werden dort von uns begrüßt und kurz vor dem Termin ins Trauzimmer geführt.
Sie dürfen gerne eine Fotografin oder einen Fotografen zu Ihrer Trauung mitbringen und anschließend am Haus Katz ein Fotoshooting machen. Sie haben hier ebenfalls die Möglichkeit, einen Sektempfang zu veranstalten.
Bei den Örtlichkeiten im Nikolauskloster und im Schloss Dyck setzen Sie sich bitte mit den Verantwortlichen in Verbindung.
Die Eheschließung kann (muss aber nicht) in Gegenwart von einem oder zwei volljährigen Trauzeugen erfolgen.
- Erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich im Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes)
- Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (nicht älter als sechs Monate)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie schon einmal verheiratet waren: einen beglaubigten Auszug aus dem Eheregister. Diesen erhalten Sie beim Standesamt Ihrer letzten Eheschließung.
- Bei gemeinsamen Kindern: die Geburtsurkunden, Vaterschaftsanerkennungen und wenn vorhanden Sorgerechtserklärungen
Erforderliche Unterlagen bei einer Eheschließung im Ausland oder Beteiligung einer ausländischen Staatsangehörigkeit:
- Fragebogen zum Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland / zur Anmeldung der Eheschließung
- Gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Ausweisdokument ergibt
- Geburtsurkunde in internationaler Form oder mit Übersetzung. Für einige Staaten sind weitere Beglaubigungsvermerke in Form von Apostillen oder Legalisationen erforderlich, bitte erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrem Standesamt.
- Ehefähigkeitszeugnis
- Für Partnerinnen und Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter. Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und verteidigtem Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen. Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, beispielsweise die Einbürgerungsurkunde.
Zwischen der Anmeldung und der Eheschließung dürfen nicht mehr als sechs Monate vergehen, da sonst eine erneute Prüfung der Voraussetzungen und eine neue Anmeldung erfolgen muss.
Die Abschrift der Geburtsurkunde darf nicht älter als sechs Monate sein.
Zuständige Einrichtungen
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Standesamt
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02165 915-3206
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E-Mail: silke.rafaneli@juechen.de
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Telefon: 02165 915-3205
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E-Mail: edgar.noelting@juechen.de