Sterbefall
Kurzbeschreibung
Beurkundung des Todes von Personen, die in Jüchen gestorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen).
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Stirbt ein naher Angehöriger, sind die zu erledigenden Vorgänge nicht einfach. Gerne möchten wir Sie hierbei unterstützten. In den meisten Fällen kümmert sich ein beauftragter Bestatter um die Beurkundung der Verstorbenen. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und notwendige Formalitäten erledigen.
Ist kein Bestatter zugegen bzw. beauftragt setzten Sie sich gerne für weitere Informationen mit uns in Verbindung.
- Personalausweis oder Reisepass der mündlich anzeigenden Person
- schriftliche Anzeige des Trägers der Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist
- ärztliche Todesbescheinigung (Nichtvertraulicher und Vertraulicher Teil)
- Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung der verstorbenen Person (als Nachweis der Identität (bei Ausländern) und des letzten Wohnsitzes). In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung für Sie ausdrucken. Eine Meldebestätigung genügt nicht.
- falls die verstorbene Person noch nicht in den Personenstandsregistern des bearbeitenden Standesamts geführt wird: Personenstandsurkunden der verstorbenen Person:
- falls die Geburt und eine evtl. Eheschließung der verstorbenen Person bei einem anderen Standesamt beurkundet worden sind: Personenstandsurkunden der verstorbenen Person
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und, wenn nötig, Nachweis über die Auflösung
- wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand: Geburtsurkunde
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist. Urkunden aus dem Ausland sind im Original und jeweils mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzers vorzulegen.
Sofern ein Bestattungsunternehmen mit dem Todesfall beauftragt ist, bringt der Bestatter diese Unterlagen ins Standesamt.
Bis zum dritten auf den Tod folgenden Werktag.
Hinweis: Der Samstag gilt in diesem Fall nicht als Werktag.
Die Anzeige eines Sterbefalls und die Beurkundung im Sterberegister ist grundsätzlich gebührenfrei.
Hinweis: Bei ledigen Verstorbenen werden, zusätzlich zur Sterbeurkunde für die Bestattung, zwei gebührenfreie Urkunden für die Sozialversicherungen erstellt. Bei verheirateten Verstorbenen werden, zusätzlich zur Sterbeurkunde für die Bestattung, drei Urkunden gebührenfrei erstellt. Weitere Urkunden für private Zwecke können gegen Gebühr in gewünschter Anzahl ausgestellt werden. Die Gebühr variiert je nach Standesamt.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Standesamt
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02165 915-3205
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E-Mail: edgar.noelting@juechen.de
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Telefon: 02165 915-3206
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E-Mail: silke.rafaneli@juechen.de