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Trauungen

Kurzbeschreibung

Für Trauungen ist das Standesamt der Stadt Jüchen zuständig.

Beschreibung

Nach deutschem Gesetz gilt eine Eheschließung nur dann als rechtskräftig, wenn sie vor einem Standesbeamten geschlossen wurde. Ehe und Familie genießen den besonderen Schutz des Staates.

Anmeldung zur Eheschließung

Das Paar meldet die beabsichtigte Eheschließung persönlich an. Ist einer der Beteiligten verhindert, muss er eine schriftliche Beitrittserklärung der/des Partnerin/Partners mitbringen. Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Partner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei mehreren Wohnsitzen kann sich das Paar das zuständige Standesamt aussuchen. Die Angaben und vorzulegenden Nachweise dienen der Prüfung der Ehefähigkeit der Partner und der Ermittlung etwaiger Eheverbote. Zwischen der Anmeldung und der Eheschließung dürfen nicht mehr als 6 Monate vergehen, da sonst eine erneute Prüfung der Voraussetzungen und eine neue Anmeldung erfolgen muss.

Vorzulegende Unterlagen

  • Bescheinigung des Meldeamtes (Vor- und Familienname, Familienstand; Wohnort, Staatsangehörigkeit; bei mehreren Wohnsitzen Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes)
  • Beglaubigte(r) Abschrift/Auszug der Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
  • Gültige Personalausweise oder Reisepässe

Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich eine(n) beglaubigte(n) Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch Ihrer letzten Ehe.

Eheschließung

Der „Wunschtermin“ der standesamtlichen Trauung sollte frühzeitig beim Standesamt festgelegt werden.

Im Inland darf eine Ehe nur vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen werden. Bei der Eheschließung richtet der Standesbeamte an die Partner einzeln die Frage, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Nachdem beide persönlich diese Frage bejaht haben, erklärt der Standesbeamte sie nunmehr Kraft Gesetzes zu rechtmäßig verbundenen Eheleuten. Das Mitbringen von Trauringen ist freiwillig.

Die Eheschließung kann (muss aber nicht) in Gegenwart von einem oder zwei volljährigen Trauzeugen erfolgen.

Die vorgenannten Informationen sind analog auch auf die Durchführung von Verpartnerungen anzuwenden.

 

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Stadt Jüchen. Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nur nach Vereinbarung.

Name Typ Kosten Beschreibung
Bescheinigungen über Namensänderungen Gebuehr 9,00 EUR
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen Gebuehr 21,00 EUR
Suchgebühren Gebuehr zwischen 17,00 und 55,00 EUR
Anmeldung der Eheschließung Gebuehr zwischen 40,00 und 66,00 EUR Bei Beachtung von ausländischem Recht beträgt die Gebühr 66,00 €.
Ausstellung von Geburts-, Ehe, und Sterbeurkunden oder von Abschriften/Ausdrucken aus den Personenstandsbüchern/-registern Gebuehr 10,00 EUR Jede weitere Ausfertigung 5,00 €.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen