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Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder

Information

Beschreibung

Für die Inanspruchnahme von Leistungen in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule sind Elternbeiträge zu leisten (in Kindertagespflege auch Kostenbeiträge genannt).

Mit diesen Beiträgen werden anteilige Kosten für die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder abgegolten. Verpflegungskosten sind nicht eingeschlossen und sind gesondert zu zahlen.

Für besondere Maßnahmen in den Ferien, wie Fahrten und Exkursionen oder umfangreiche Mal- und Bastelarbeiten, können Sonderbeiträge durch die Einrichtungen erhoben werden.

Über das Bildungs- und Teilhabepaket können anspruchsberechtigte Eltern einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung erhalten.

Bitte kontaktieren Sie die zuständigen Sachbearbeitenden im Kreisjugendamt für weitere Informationen.