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Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder

Kurzbeschreibung

Informationen erhalten Sie beim Amt für Schulen, Kultur und Sport der Stadt Jüchen.

Beschreibung

Für die Inanspruchnahme von Leistungen in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule sind Elternbeiträge zu leisten (in Kindertagespflege auch Kostenbeiträge genannt).

Mit diesen Beiträgen werden anteilige Kosten für die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder abgegolten. Verpflegungskosten sind nicht eingeschlossen und sind weiterhin gesondert zu zahlen. Einzelheiten zur Verpflegung regelt der Träger mit Ihnen in einem separaten Vertrag. Für besondere Maßnahmen in den Ferien, wie Fahrten und Exkursionen oder umfangreiche Mal- und Bastelarbeiten, können Sonderbeiträge durch den Träger erhoben werden.

Über das Bildungs- und Teilhabepaket können anspruchsberechtigte Eltern einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung erhalten.

Das Verfahren zur Erhebung der Elternbeiträge ist umfassend in den entsprechenden Satzungen der Stadt Jüchen geregelt.

Bitte kontaktieren Sie die zuständigen Sachbearbeitenden für weitere Informationen. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen