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Blindenhilfe

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Beschreibung

Die Blindenhilfe teilt sich in verschiedene Leistungsarten auf.

  • Blindengeld kann gewährt werden, wenn die Restsehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2beträgt.

    Erhalten blinde Menschen Leistungen der Pflegekasse, privater Pflegeversicherung oder Beihilfe wegen häuslicher Pflege (Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege), wird das Blindengeld teilweise gekürzt.

  • Hilfe für hochgradig Sehbehinderte kann gewährt werden, wenn die Restsehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 5beträgt.

Zuständig ist der Landschaftsverband Rheinland. Der Antrag kann sowohl beim Landschaftsverband Rheinland als auch beim örtlichen Sozialhilfeträger gestellt werden.

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Sozialamtes:

Mo-Mi 8:30 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:30 bis 12 Uhr

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