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Blindenhilfe
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Die Blindenhilfe teilt sich in verschiedene Leistungsarten auf.
- Blindengeld kann gewährt werden, wenn die Restsehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2% beträgt.
Erhalten blinde Menschen Leistungen der Pflegekasse, privater Pflegeversicherung oder Beihilfe wegen häuslicher Pflege (Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege), wird das Blindengeld teilweise gekürzt.
- Hilfe für hochgradig Sehbehinderte kann gewährt werden, wenn die Restsehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 5% beträgt.
Zuständig ist der Landschaftsverband Rheinland. Der Antrag kann sowohl beim Landschaftsverband Rheinland als auch beim örtlichen Sozialhilfeträger gestellt werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sozialamt
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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