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Grundsteuer

Beschreibung

Die Grundsteuer wird auf jegliche Art von Grundbesitz erhoben. Der Art der Erhebung nach ist die Grundsteuer eine direkte Steuer, da sie vom Grundstückseigentümer an die Stadt Jüchen zu zahlen ist. Die Höhe der Grundsteuer ist vom Zustand und Wert des jeweiligen Grundstücks oder der Immobilie abhängig.
Sie ist unterteilt in die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (alle sonstigen bebauten und bebaubaren Grundstücke).

Die Steuersätze der Stadt Jüchen: 

Grundsteuer A beträgt 350 v. H. 

Grundsteuer B beträgt 695 v. H.

Gewerbesteuer beträgt 470 v. H.

Bei der Festsetzung der Grundsteuer ist das Steueramt der Stadt Jüchen an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes, aus dem der Grundsteuermessbetrag hervorgeht, gebunden. Die Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes auf den Erwerber erfolgt zum 01.01. eines Jahres (soweit das Finanzamt keinen anderen Zeitpunkt festlegt).

Beispiel: Sie erwerben im Jahr 2024 ein Grundstück. Die Grundsteuerpflicht beginnt somit zum 01.01.2025.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Steueramt der Stadt Jüchen gerne zur Verfügung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen