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Meldebescheinigung

gebührenpflichtig

Kurzbeschreibung

Die Meldebescheinigung ist der klassische Wohnsitznachweis für Bürgerinnen und Bürger im Inland. Sie enthält neben persönlichen Daten also insbesondere die aktuelle Meldeanschrift.

Sie wird in den verschiedensten Verwaltungsverfahren, insbesondere beim Finanzamt oder der Bundesagentur für Arbeit, benötigt.

Neben der aktuellen Anschrift können Daten wie der Familienstand, ehemalige Wohnanschriften oder bestehende Staatsangehörigkeiten ebenfalls ausgewiesen werden.

 

Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung über das Online Formular zwingend eine Anmeldung mit dem Online-Ausweis notwendig ist. Nutzen Sie dafür den Button oben rechts "Anmelden" und authentifizieren Sie sich mit Ihrem Online-Ausweis.

Beschreibung

Die Melde- und Aufenthaltsbescheinigung kann persönlich oder durch eine beauftragte Person, die im Besitz einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht, sowie Ihrem Ausweis in Original oder Kopie ist, im Bürgerbüro unter Vorlage des Personalausweises oder Passes, beantragt werden. Sie wird sofort ausgestellt.

Familienangehörige (z.B. Ehegatten oder Eltern für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) benötigen eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der Person, für die eine Meldebescheinigung ausgestellt werden soll.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin. 

Wenn Sie eine Meldebescheinigung für Familienangehörige beantragen wollen, benötigen Sie dazu eine Vollmacht. 

 

Ausstellung erfolgt bei einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro sofort. Die Zustellung über die Online-Funktion kann bis zu einer Woche dauern.

9,00 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen