Anmeldung bei der Meldebehörde
Kurzbeschreibung
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist die Anmeldung der neuen Wohnung bei der Meldebehörde erforderlich. Eine Erklärung ist bei Änderungen in Bezug auf Haupt- und Nebenwohnungen nötig.
Beschreibung
Sobald eine Wohnung bezogen wird, ist man verpflichtet sich entsprechend an- bzw. umzumelden (Meldepflicht). Die Anmeldung ist bei einem Zuzug nach Jüchen notwendig, bei einem Wohnungswechsel innerhalb von Jüchen spricht man von einer Ummeldung.
Eine vorzeitige Meldung ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Meldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und ist auch für Nebenwohnsitze vorgeschrieben. Die Abmeldung für Wohnsitzwechsel innerhalb der Bundesrepublik wird von der Zuzugsgemeinde vorgenommen.
Sofern Sie die Bundesrepublik dauerhaft verlassen, ist eine Abmeldung in der letzten Wohnsitzgemeinde vorzunehmen.
Seit 20.12.2024 bietet die Stadt Jüchen die elektronische Wohnsitzanmeldung an, sodass An- und Ummeldungen ab diesem Zeitpunkt online durchgeführt werden können. Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist möglich unter www.wohnsitzanmeldung.de. Weitere Informationen finden Sie unter Verfahrensablauf.
Sofern Sie die Bundesrepublik dauerhaft verlassen, ist eine Abmeldung in der letzten Wohnsitzgemeinde vorzunehmen.
Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin.
- gültiger Personalausweis (bei Online-Anmeldung mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion)
- Wohnungsgeberbestätigung bei Mietern
Persönlich im Bürgerbüro
Zur Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgerbüro erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen - insbesondere die Wohnungsgeberbescheinigung - mit.
Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen im Bürgerbüro anwesend sein. Sie brauchen vorher keinen Meldevordruck auszufüllen. Die notwendigen Angaben können Sie direkt bei der Bearbeitung im Bürgerbüro machen.
Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin.
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Ab sofort können Sie Ihre Wohnsitzänderung auch online vornehmen. Mit diesem Service können Sie sich und Ihre Familie bequem von Zuhause aus und ohne Besuch im Bürgerbüro an- oder ummelden.
Wie funktioniert das?
Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto bei der BundID notwendig.
Über dieses Portal ist sichergestellt, dass nur Sie Ihre Behördenangelegenheiten online abwickeln können. Nachdem Sie ein kostenfreies Nutzerkonto bei der BundID erstellt haben, können Sie Ihre Daten aus dem Melderegister abrufen und aktualisieren. Wenn Sie zur Miete wohnen, laden Sie ebenfalls die Wohnungsgeberbestätigung hoch, um den Antrag abzusenden.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros prüfen Ihren Antrag und stellen Ihnen nach der erfolgreichen Prüfung eine digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Anschließend können Sie die Adressdaten auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes aktualisieren. Die Bundesdruckerei sendet Ihnen abschließend ein Anschreiben mit einem Adressaufkleber für Ihr Ausweisdokument zu. Diesen bringen Sie gemäß der Anleitung eigenständig an.
Was benötige Ich genau?
Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie:
- ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN (grundsätzlich können dies mittlerweile alle Personalausweise sowie eID-Karten für Unionsbürgerinnen und -bürger).
Wenn Sie Ihre PIN vergessen haben oder Ihre Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet ist, können Sie im Bürgerbüro Ihre PIN zurücksetzen oder die Ausweisfunktion freischalten lassen.
Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal unter → Online-Ausweisfunktion. - die Wohnungsgeberbescheinigung (bei Mieterinnen und Mietern).
- ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle (das sind nahezu alle Handys, die jünger als 5 - 6 Jahre sind. Eine Übersicht gibt es hier) oder ein Kartenlesegerät.
- die kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC.
- ein Nutzerkonto für die BundID.
Hier finden Sie ein Erklärvideo, welches den Prozess anschaulich beschreibt.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt Bürgerbüro
-
- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
-
- Telefon:
02165 915-3233 - E-Mail:
buergerbuero@juechen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Telefon: 02165 915-3212
-
E-Mail: marion.krahwinkel@juechen.de
-
Telefon: 02165 915-3211
-
E-Mail: andrea.peters@juechen.de
-
Telefon: 02165 915-3210
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E-Mail: claudia.willkomm@juechen.de
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Telefon: 02165 915-3208
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E-Mail: christian.jennessen@juechen.de