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Aufstellerlaubnis Geldspielgeräte
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür gem. § 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Antrag ist formlos schriftlich, unter Beifügung der Gewerbeanmeldung und der Aufstellberechtigung zu stellen.
- Gewerbeanmeldung
- Aufstellberechtigung
75,00 Euro
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3208
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E-Mail: christian.jennessen@juechen.de
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