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Ausweis beantragen

gebührenpflichtig

Beschreibung

 Der neue sogenannte elektronische Personalausweis ermöglicht folgende wesentliche Funktionen:

  • die hoheitliche Ausweisfunktion wird - wie beim elektronischen Reisepass - um biometrische Daten des Gesichts und um Daten zweier Fingerabdrücke erweitert
  • zusätzlich besteht die Möglichkeit sich durch den elektronischen Identitätsnachweis online auszuweisen

Durch diese sogenannte elektronische Ausweisfunktion (eID-Funktion) können Sie sich durch eine verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen (ohne biometrische Daten) im Internet oder an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, eine Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz auf den Personalausweis aufzubringen und ihn so im elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Das Logo welches auf der Rückseite des Ausweises aufgebracht ist, kennzeichnet Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte, die mit dem neuen Ausweis genutzt werden können.

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn sie der Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen oder der überwiegende Aufenthalt in Deutschland ist. Unter 16 Jahren kann ein Ausweis nur mit deaktivierter eID-Funktion beantragt werden.

Für Personen unter 24 Jahren gilt der neue Personalausweis sechs Jahre, bei über 24-jährigen ist er zehn Jahre gültig, der vorläufige Ausweis hat eine Gültigkeit von max. drei Monaten.

Der Personalausweis wird nur auf persönlichen Antrag bei der Stadt ausgestellt, bei welcher Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies dauert circa zwei bis drei Wochen. Bitte denken Sie gerade in der Urlaubszeit daran, Ihren Personalausweis rechtzeitig zu beantragen. Der vorläufige Personalausweis dient weiterhin dazu, die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken.

Personalausweise für Kinder unter 16 Jahren können nur in Anwesenheit eines Elternteiles beantragt werden.

Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes

Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahre:

  • Geburtsurkunde des Kindes 
  • 1 biometriefähiges Passbild
  • Einverständniserklärung des Elternteiles, welches bei der Beantragung nicht mit vorspricht, sowie dessen Ausweis/Reisepass (Kopie ausreichend)

Bitte beachten: die Anwesenheit des Kindes ist immer bei der Beantragung eines Dokumentes erforderlich!

Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises ab 16 Jahre:

  • ein bisheriges Dokument
  • 1 biometriefähiges Passbild nicht älter als 1 Jahr

Die Fertigstellung durch die Bundesdruckerei dauert circa zwei bis drei Wochen.

Bitte beachten: Die Anwesenheit des Kindes ist unabhängig vom Alter immer bei der Beantragung eines Dokumentes erforderlich.

  • unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • ab 24 Jahren: 37,00 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen