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Sondernutzung öffentlicher Straßen und Verkehrsflächen
Kurzbeschreibung
Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhalten Sie beim Amt für Verkehrslenkung.
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Wenn Sie öffentliche Straßen oder aber auch öffentliche Flächen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Gemeingebrauch ist die sämtlichen Personen zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen.
Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind äußerst vielgestaltig.
Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
- Container
- Gerüste
- Baukräne
- Baumateriallagerung
- oder ähnliches
Die Benutzung von öffentlichen Gebäuden, Sporthallen, Räumlichkeiten in Schulgebäuden und Kindertagesstätten ist dem Amt für Schule, Kultur und Sport mitzuteilen. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Hacks (anette.hacks@juechen.de).
Sofern städtische Privatgrundstücke genutzt werden, ist dies beim Amt für Stadtentwicklung (Liegenschaften) mitzuteilen und ein Pachtvertrag abzuschließen.
Sondernutzungssatzung der Stadt Jüchen
§§ 8, 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Je nach Fläche wird ein Kartenausschnitt/Plan benötigt.
Bitte stellen Sie mindestens zwei Wochen vorher einen Antrag.
Die Kosten sind abhängig von der genutzten Fläche und der Nutzungsdauer. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 €.
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Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt Sachgebiet Verkehr
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3216
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E-Mail: markus.erhard@juechen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3204
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E-Mail: christiane.klose@juechen.de
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