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Entwässerungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser)
Kurzbeschreibung
Die Entwässerungsgebühren unterteilen sich in Schmutz- und Niederschlagswassergebühren.
Beschreibung
Bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr gilt hier Frischwasserverbrauch (cbm) = Schmutzwasserverbrauch (cbm) des jeweils letzten Kalenderjahres. Diese werden dem Steueramt der Stadt Jüchen von den Kreiswerken Grevenbroich oder der NEW AG jährlich mitgeteilt.
Verwenden Sie Frischwasser, dass nicht in den Kanal eingeleitet wird (z. B. für die Gartenbewässerung), empfiehlt die Stadt Jüchen den Einbau eines Zwischenzählers (Antrag auf Einbau eines Zwischenzählers). Dieser Verbrauch ist jährlich den Kreiswerken mitzuteilen. Hierzu verwenden Sie bitte die Ablesekarte der Kreiswerke oder die digitale Möglichkeit zur Übermittlung der Zählerstände.
Wird eine Zisterne mit einer Regenwassernutzungsanlage (Brauchwasseranlage für die Toilettenspülung, Waschmaschine, Putzwasser usw.) betrieben, ist der Verbrauch über einen separaten Zwischenzähler zu erfassen und spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres dem Abwasserbetrieb der Stadt Jüchen mitzuteilen. Die Anlage ist der Stadt Jüchen anzeigepflichtig. Die Schmutzwassergebühr erhöhen sich um den Verbrauch des Regenwassers
Die Niederschlagswassergebühr unterteilt sich in die Grundgebühr und die Benutzungsgebühr. Die Berechnung erfolgt anhand der Größe der versiegelten Flächen (qm) auf dem Grundstück, von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die Abwasseranlage gelangen kann.
Für Fragen, wie sich die Quadratmeter der versiegelten Flächen Ihres Grundstückes zusammensetzen oder für Fragen zur Abnahme des Zwischenzählers, können Sie sich gerne an das Amt für öffentliche Infrastruktur wenden.
Satzungen der Stadt Jüchen
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für öffentliche Infrastruktur
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- Wilhelmstraße 8
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02165 915-6708
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E-Mail: sabrina.seibt@juechen.de
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Telefon: 02165 915-6707
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E-Mail: sven.doerr@juechen.de
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