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Ordnungsbehördliche Anzeige von „großen“ Hunden

gebührenpflichtig

Beschreibung

„Große“ Hunde sind gem. § 11 LHundG NRW Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Körpergewicht von mindestens 20 kg erreichen.

Diese sind bereits im Welpenalter der zuständigen Behörde (hier: Stadt Jüchen, Ordnungsamt) von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen. Die Anzeige des Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde ist zusätzlich zu der steuerlichen Anmeldung erforderlich.

Bitte reichen Sie dieses Formular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den aufgeführten Unterlagen beim Ordnungsamt ein.

„Große“ Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn der/die Hundehalter/in

  • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt
  • eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließt und aufrechterhält (Versicherungsschein als Nachweis)
  • den Hund fälschungssicher kennzeichnen lässt (Mikrochip)

Die Sachkunde kann der/die Hundehalter/in durch Vorlage einer Sachkundebescheinigung nachweisen. Wissenswertes hierzu finden Sie z. B. im Internet auf der Seite der Tierärztekammer NRW

In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Hundehalter die tatsächliche Rasse irrtümlich oder auch vorsätzlich fehlerhaft angibt und es sich tatsächlich um eine erlaubnispflichtige Rasse handelt. Aus diesem Grund ist die Inaugenscheinnahme Ihres Hundes erforderlich. Hierzu empfehle ich vorab einen Termin zu vereinbaren.

Alternativ kann gerne ein aktuelles und geeignetes Foto per E-Mail übersendet werden.

Verstirbt ein Hund, muss der Tod des Tieres dem Ordnungsamt mitgeteilt werden. Bei der Neuaufnahme eines großen Hundes, auch wenn vorher bereits ein großer Hund gehalten wurde, muss dieser neu angezeigt werden. Jeder einzelne Hund wird in der Landeshundedatenbank angelegt und muss daher beim Ordnungsamt angezeigt werden.

Bei der Hundesteueranmeldung wird abgefragt, ob es sich um einen großen Hund handelt. 

Für die An- und Abmeldung der Hundesteuer nutzen Sie bitte das hinterlegte Formular unter der Dienstleistung Hundehaltung - An- und Abmeldung eines Hundes für die Hundesteuer und ordnungsbehördliche Anzeige eines Hundes

Die Entgegennahme der Anzeige eines großen Hundes ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr kann entweder vor Ort oder nach Erhalt der Anzeigebestätigung (in diesem Schreiben finden Sie eine Zahlungsaufforderung) entrichtet werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen