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Entwässerungsgebühren: Niederschlagswasser

Beschreibung

Die Niederschlagswassergebühren unterteilt sich in einer Niederschlagswasser-Grundgebühr und Benutzungsgebühr. 

Die Berechnung erfolgt anhand der Größe der versiegelten Flächen (qm) auf dem Grundstück, von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die Abwasseranlage gelangen kann. 

Für die Bereitstellung (Vorhaltung) und für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage zur Beseitigung des Niederschlagswassers wird eine Gebühr erhoben. Sie wird nach der überdachten, überbauten und regenundurchlässig befestigten Grundstücksfläche bemessen. Die genannten Flächen werden auch bei der Ermittlung der Höhe der Grundgebühr berücksichtigt. Für die Benutzung gilt dies nur für die Flächen, von denen direkt oder indirekt Niederschlagswasser in den Kanal eingeleitet wird. Die genannten Flächen werden auch bei der Ermittlung der Höhe der Grundgebühr berücksichtigt. Die Grundgebühr für die Vorhaltung beträgt pro qm 0,13 €. Eine Ermäßigung oder Befreiung von der Grundgebühr ist ausgeschlossen.

Nicht als befestigte Flächen gelten Flächen, bei denen der Niederschlag zu mehr als 90 % in das Erdreich dringt. Hierzu zählen insbesondere Kieswege, Flächen, die mit Rasengitter- steinen oder Ökopflaster (Durchlässigkeitswert 90 % und mehr) gepflastert sind und in einem Kies oder Sandbett verlegt worden sind. Der Nachweis ist vom Gebührenpflichtigen auf seine Kosten zu erbringen.

Bei Einleitung von Niederschlagswasser beträgt die Benutzungsgebühr, zuzüglich zur Grundgebühr, je Quadratmeter 0,69 €.

Wird von einem Grundstück nachweisbar kein Niederschlag der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt, wird ab dem 1. des Monats nach Antragstellung von der Benutzungsgebühr für die Einleitung befreit.

Wird nachweisbar durch ein oder mehrere Auffangbecken, die mit einem Überlauf an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind, Niederschlag aufgefangen, kann auf Antrag eine Ermäßigung erteilt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen