BIS: Suche und Detail

Denkmalschutz – Denkmalförderungsprogramme

Kurzbeschreibung

Im Denkmalförderprogramm NRW erhalten Eigentümer für noch nicht begonnene Erhaltungs‑ und Instandsetzungsmaßnahmen nicht rückzahlbare Pauschal‑ oder Einzelzuschüsse.

Beschreibung

Im Rahmen des Denkmalförderprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen können unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen für den Erhalt eines Denkmals in Form von Pauschalzuweisungen oder Einzelzuschüssen gefördert werden.

Gefördert werden Maßnahmen, die zum Erhalt und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz eines eingetragenen Denkmals sowie sonstiger archäologischer Stätten, deren Erforschung, Erfassung, Sicherung und Präsentation erforderlich sind.

Zuwendungen werden als nichtrückzahlbare Zuschüsse ausschließlich für noch nicht begonnene Vorhaben/Maßnahmen gewährt.

Allerdings wird ein Rechtsanspruch auf eine Bezuschussung/Förderung weder durch das Denkmalschutzgesetz NRW noch durch die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen aus Denkmalpflegemitteln begründet.

Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch einen Bescheid unter Angabe der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben und des genauen Verwendungszweckes der Fördermittel.

Eine Beratung der Denkmaleigentümer bzgl. einer möglichen Förderung bzw. eines geeigneten Förderprogrammes erfolgt durch die Untere Denkmalbehörde.

  1. Es besteht die Möglichkeit, bei der Stadt Jüchen Fördermittel für kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen über die Pauschalzuweisung des Landes NRW an die Stadt zu beantragen.

Wichtiger Hinweis aus aktuellen Anlass: Das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW teilte mit, dass die Pauschalförderung aufgrund der Haushaltslage des Landes NRW ab 2026 aufgegeben wird. Ob bzw. wann dieses Förderprogramm wieder aufgelegt wird, ist derzeit nicht absehbar.

  1. Bei größeren Projekten/Maßnahmen kann ein Antrag auf Förderung in Form einer Einzelförderung direkt beim Land NRW online gestellt werden. Eingereicht wird dieser über die Bezirksregierung Düsseldorf. Stichtag ist immer der 01. Oktober eines Jahres für das darauffolgende Förderjahr.

Der Förderumfang bei Einzelprojekten der Denkmalpflege beträgt für Gemeinden, Gemeindeverbände, Kirchen oder Religionsgemeinschaften bis zu 30%, für Privatpersonen bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.

Sobald der Programmaufruf für dieses Denkmalförderprogramm auf der entsprechenden Internetseite veröffentlicht wurde, ist auch der Antrag auf Denkmalförderung im dortigen Portal freigeschaltet worden

Eine Papierausfertigung dieses Antrages ist bei der Unteren Denkmalbehörde zwecks Vorprüfung und Ergänzung vorzulegen. Daher sollten Sie Ihren ausgefüllten Antrag bereits mindestens einen Monat vor dem vorgenannten Stichtag bei der Unteren Denkmalbehörde vorlegen.

Das Ministerium und die Bezirksregierung Düsseldorf haben auf ihrer jeweiligen Homepage weitere Informationen zur Denkmalförderung veröffentlicht. Hier finden Sie auch das Zugangsportal für die Online-Antragstellung. 

 

Die Links finden Sie auf der rechten Seite.