Denkmalschutz – Denkmalförderungsprogramme
Kurzbeschreibung
Im Denkmalförderprogramm NRW erhalten Eigentümer für noch nicht begonnene Erhaltungs‑ und Instandsetzungsmaßnahmen nicht rückzahlbare Pauschal‑ oder Einzelzuschüsse.
Beschreibung
Im Rahmen des Denkmalförderprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen können unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen für den Erhalt eines Denkmals in Form eines Zuschusses aus der fachbezogenen Pauschale gefördert oder durch eine Projektförderung bezuschusst werden.
Gefördert werden Maßnahmen, die zum Erhalt und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz eines eingetragenen Denkmals sowie sonstiger archäologischer Stätten, deren Erforschung, Erfassung, Sicherung und Präsentation erforderlich sind.
Zuwendungen werden als nichtrückzahlbare Zuschüsse ausschließlich für noch nicht begonnene Vorhaben/Maßnahmen gewährt.
Allerdings wird ein Rechtsanspruch auf eine Bezuschussung/Förderung weder durch das Denkmalschutzgesetz NRW noch durch die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen aus Denkmalpflegemitteln begründet.
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch einen Bescheid unter Angabe der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben und des genauen Verwendungszweckes der Fördermittel.
Eine Beratung der Denkmaleigentümer bzgl. einer möglichen Förderung bzw. eines geeigneten Förderprogrammes erfolgt durch die Untere Denkmalbehörde.
- Es besteht die Möglichkeit, bei der Stadt Jüchen Zuschüsse für kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen über die fachbezogene Pauschale des Landes NRW an die Stadt zu beantragen. Diese werden an natürliche und juristische Personen gewährt. (Antrag bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Jüchen per Email anfordern)
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
- Erhalt von Denkmalsubstanz (Restaurierungsmaßnahmen, Konservierungsmaßnahmen),
- Erhalt des Erscheinungsbildes eines Denkmals,
- Wiederherstellung des ursprünglichen / bauzeitlichen Erscheinungsbildes eines Denkmals (wie z.B. Austausch nicht denkmalgerechter in der Vergangenheit erfolgter Modernisierungen durch denkmalgerechte, dem bauzeitlichen Erscheinungsbild entsprechende Ausführungen; Austausch „Kunststofffenster“ / „Kunststofftür“ gegen Holzfenster/Holztür in bauzeitlicher denkmalgerechter Ausführung; Wiederherstellung von Treppenanlagen nach bauzeitlichem Vorbild),
- In Denkmalbereichen: Maßnahmen die dem Schutzbereich der Denkmalbereichssatzung (z.B. die das charakteristische Erscheinungsbild prägende Elemente sowie Substanzerhalt) dienen
Voraussetzung für eine Zuschussgewährung:
Eine entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis im Sinne des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) muss vorliegen.
- Bei größeren Projekten/Maßnahmen kann ein Antrag auf Förderung in Form einer Projektförderung ausschließlich digital direkt beim Land NRW gestellt
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen (private Denkmaleigentümerinnen oder -eigentümer) juristische Personen des privaten Rechts, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Gemeinden mit folgenden Fördersätze:
- Für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Für Kirchen und Religionsgemeinschaften oder Gemeinden: 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Der reguläre Förderhöchstbetrag liegt bei 350.000 Euro.
Gefördert werden Maßnahmen, die im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmalen dienen, unter anderem:
- Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen
- Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz
- Restaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilen
- wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation
- Präsentation und Vermittlung von Denkmalen
Im Mittelpunkt stehen denkmalbedingte Ausgaben – also solche, die ausschließlich aufgrund der Denkmaleigenschaft entstehen.
Voraussetzung für eine Zuschussgewährung:
Eine entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis im Sinne des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) muss vorliegen.
Sobald der Programmaufruf für ein Denkmalförderprogramm auf der entsprechenden Internetseite veröffentlicht wurde, ist auch der Antrag auf Denkmalförderung im Portal freigeschaltet worden.
Allgemeine Informationen zur Denkmalförderung erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter diesem Link.
Hier finden Sie auch weitere Erläuterungen zur Denkmalförderung und den Fördervoraussetzungen sowie den Zugang zum Onlineantrag.
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz
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- Straße: Am Rathaus Hausnummer: 5
- PLZ: 41363 Ort: Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02165 915-6307
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E-Mail: manuela.jenniches@juechen.de