Suche
Abmeldung bei der Meldebehörde
Beschreibung
Sobald eine Wohnung bezogen wird, ist man verpflichtet sich entsprechend an- bzw. umzumelden (Meldepflicht). Eine vorzeitige Meldung ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Abmeldung für Wohnsitzwechsel innerhalb der Bundesrepublik wird von der Zuzugsgemeinde vorgenommen. Sofern Sie die Bundesrepublik dauerhaft verlassen, ist eine Abmeldung in der letzten Wohnsitzgemeinde vorzunehmen.
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und
- dauerhaft ins Ausland verziehen,
- ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen
Für die Abmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Auszug Zeit.
Wird nur eine Nebenwohnung aufgegeben, ist diese immer bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abzumelden.
Eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben.
Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden.
Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.
Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person vorgelegt werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam ausgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.
Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/einen Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.
Über die erfolgte Abmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Abmeldebestätigung.
- gültiger Personalausweis
- innerhalb von zwei Wochen
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt Bürgerbüro
-
- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
-
- Telefon:
02165 915-3233 - E-Mail:
buergerbuero@juechen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02165 915-3210
-
E-Mail: claudia.willkomm@juechen.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02165 915-3212
-
E-Mail: marion.krahwinkel@juechen.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02165 915-3211
-
E-Mail: andrea.peters@juechen.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02165 915-3208
-
E-Mail: christian.jennessen@juechen.de
-