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Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht / Ermäßigung des Rundfunkbeitrages

Kurzbeschreibung

Eine Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht oder eine Ermäßigung des Rund­funk­beitrags wird nicht auto­matisch ge­währt. Sie können diese bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung oder bei Schwerbehinderung mit "RF-Merkzeichen" beantragen. 

Beschreibung

Sofern Sie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II erhalten wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter, falls sie diese Bescheinigung nicht mit dem Bewilligungsbescheid erhalten haben. In der Regel ist die letzte Seite des Bewilligungsbescheides die Bescheinigung, die unter Angabe der Beitragsnummer an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gesendet werden muss. 

Sofern Sie Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII sind wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Jüchen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen