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Ausschankgenehmigung - Einmalige Gestattung
Kurzbeschreibung
Für weitere Information kontaktieren Sie gerne den zuständigen Sachbearbeiter.
Beschreibung
Eine "Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einer Veranstaltung, wie z.B. einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung alkoholische Getränke entgeltlich ausschenken zu dürfen.
Für die Abgabe von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen wird keine gaststättenrechtliche Erlaubnis benötigt.
Die Beantragung sollte möglichst vier bis sechs Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.
§ 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Gaststättengesetz (GastG)
Die Ausschankgenehmigung sollte vier bis sechs Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden.
58,00 Euro
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02165 915-3208
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E-Mail: christian.jennessen@juechen.de
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