BIS: Suche und Detail

Ummeldung eines Gewerbes

gebührenpflichtig

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine (erlaubte) Tätigkeit

  • selbständig
  • regelmäßig
  • entgeltlich mit Gewinnerzielungsabsicht durchführen

handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung. 

Beschreibung

"Wer den Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verlegt, oder den Gegenstand seines Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen" (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).

Die Gewerbeummeldung ist unverzüglich bei Änderung des Gewerbes erforderlich.

Die Ummeldung des Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Ummeldung über das Wirtschafts-Service-Portal vorzunehmen. 

Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, ist zusätzlich ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Gewerbeamt der Stadt Jüchen. 

Die erforderlichen Dokumente entnehmen Sie bitte dem Wirtschafts-Service-Portal.

Für eine Gewerbeanmeldung / Gewerbeummeldung entstehen abhängig von der Rechtsform Gebühren zwischen 26,00 Euro und 33,00 Euro. 

Falls es bei juristischen Personen mehr als einen gesetzlichen Vertreter gibt, entstehen pro weiteren Vertreter zusätzliche Gebühren von 13,00 Euro.