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Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Beschreibung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt von Menschen im Rentenalter bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen sicherstellt, sofern der Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen sichergestellt werden kann. Die Grundsicherung unterstützt Menschen dabei, ihren Lebensunterhalt aufzubringen und deckt das sozial-kulturelle Existenzminimum ab.
Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze erreicht haben oder Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen erfolgt durch den Rentenversicherungsträger evtl. auch im Auftrag des Sozialamtes. Bei Personen im Einstiegs-, Ausbildungs- sowie Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen entfällt diese Feststellung des Rentenversicherungsträgers, da das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen von Rechtswegen als gegeben anzusehen ist.
Für weitergehende Informationen und zur Prüfung Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Jüchen.
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Sozialamtes:
Mo-Mi 8:30 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:30 bis 12 Uhr
Zuständige Einrichtungen
- Sozialamt Sachgebiet Sozialhilfe SGB XII und Wohngeld
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- Am Rathaus 5
- 41363 Jüchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02165 915-5009
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E-Mail: julia.schmidt@juechen.de
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Telefon: 02165 915-5001
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E-Mail: marina.thiele@juechen.de
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Telefon: 02165 915-5002
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E-Mail: roswitha.wypukol@juechen.de
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